Krankenkasse-Anrufe: Ist Kaltakquise in der Schweiz erlaubt?

Kurz gesagt: Kaltakquise ist verboten — und du kannst dich wehren
Unaufgeforderte Werbeanrufe zur Krankenversicherung sind in der Schweiz nicht erlaubt. Der allgemeinverbindliche Branchenvertrag zur Vermittlertätigkeit verbietet Kaltakquise, begrenzt die Entschädigung in der Grundversicherung auf CHF 70 pro Abschluss und sieht Sanktionen vor. Zusätzlich schützt dich das Lauterkeitsrecht mit dem Sterneintrag.
Jeden Herbst, wenn das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die neuen Prämien veröffentlicht, klingelt bei vielen Haushalten das Telefon. Am Apparat: eine freundliche Stimme, die «unabhängig» beraten will und «schon eine viel günstigere Lösung» gefunden hat. Dieser Artikel erklärt, was rechtlich gilt, wie das Geschäftsmodell dahinter funktioniert und wie du in zwei Minuten selbst vergleichst — ohne dass dich jemand anruft.
Ist Kaltakquise bei Krankenkassen erlaubt?
Nein. Seit der Bundesrat die Branchenvereinbarung über die Vermittlertätigkeit für allgemeinverbindlich erklärt hat, gilt sie für alle Krankenversicherer und deren Vermittler — auch für jene, die den Vertrag nie unterschrieben haben. Der Kernpunkt: Kaltakquise ist untersagt. Kontaktiert werden dürfen nur bestehende Kundinnen und Kunden oder Personen, die innerhalb der letzten 36 Monate selbst Kontakt aufgenommen haben.
Die gesetzliche Grundlage dafür steht im Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG). Es erlaubt dem Bundesrat, eine Branchenvereinbarung über Vermittlerprovisionen, Ausbildung und Telefonwerbung verbindlich zu erklären. Parallel dazu greift das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG):
«Unlauter handelt, wer Werbung per Telefon an Kunden richtet, die einen Eintrag im Telefonverzeichnis mit dem Vermerk haben, dass sie keine Werbemitteilungen erhalten möchten.» — UWG, Art. 3 Abs. 1 lit. u
Kurz: Wer dich trotz Sterneintrag anruft, handelt unlauter. Und wer als Krankenkassen-Vermittler ohne Vorbeziehung anruft, verstösst gegen den Branchenvertrag — unabhängig vom Sterneintrag.
Warum rufen trotzdem so viele an?
Weil sich der Anruf für den Vermittler rechnet — oder zumindest lange gerechnet hat. Bis zur Regulierung waren im Grundversicherungsgeschäft Vermittlungsentschädigungen von mehreren hundert Franken pro Abschluss üblich. Bei Zusatzversicherungen lagen die Beträge noch deutlich höher. Call-Center liessen Hunderttausende Nummern durchtelefonieren, weil schon eine kleine Abschlussquote profitabel war.
Der Branchenvertrag hat diesem Modell die Basis entzogen:
| Regel | Vorher (unreguliert) | Heute (Branchenvertrag) |
|---|---|---|
| Kaltakquise | Faktisch üblich | Verboten |
| Provision Grundversicherung | Mehrere hundert Franken möglich | Max. CHF 70 pro Abschluss |
| Provision Zusatzversicherung | Frei verhandelbar | Max. eine Jahresprämie |
| Ausbildung Vermittler | Kein Standard | Obligatorische Prüfung |
| Sanktionen | Kaum durchsetzbar | Konventionalstrafen bis in Zehntausenderhöhe |
Trotzdem verschwinden die Anrufe nicht über Nacht. Ein Teil kommt von Firmen im Ausland, die sich der Schweizer Aufsicht entziehen, ein Teil von Adresshändlern, die alte Datenbanken weiterverkaufen, und ein Teil von Anbietern, die formal nicht als Krankenkassen-Vermittler auftreten, sondern als «Budgetberatung» oder «Versicherungscheck». Genau deshalb ist es nützlich zu wissen, wie du reagierst.
Wie du dich konkret wehrst
Der wirksamste Schutz besteht aus drei Schritten, die zusammen wenige Minuten dauern und dauerhaft wirken.
1. Sterneintrag aktivieren
Melde dich bei deinem Telefonanbieter und lass den Vermerk «keine Werbeanrufe» im öffentlichen Verzeichnis setzen. Der Eintrag ist gratis. Er macht Werbeanrufe an deine Nummer rechtlich unlauter und ist die Grundlage für jede spätere Meldung.
2. Beim Anruf richtig reagieren
Verlange Firmenname, Vor- und Nachname der anrufenden Person sowie den Auftraggeber. Sage klar: «Ich wünsche keine Werbeanrufe, bitte löschen Sie meine Daten.» Diese Aufforderung ist rechtlich relevant. Gib keine Versichertennummer, kein Geburtsdatum und keine Angaben zu deiner heutigen Krankenkasse heraus — solche Daten landen sonst im nächsten Adresspaket.
3. Melden
Notiere Datum, Uhrzeit, Rufnummer und Firmenname und melde den Anruf beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) über dessen Formular für unlautere Telefonwerbung. Wenn ein konkreter Versicherer genannt wurde, informiere zusätzlich dessen Kundendienst — Krankenkassen haften nach dem Branchenvertrag für ihre Vermittler und reagieren erfahrungsgemäss schnell, wenn Beschwerden eintreffen.
Was tun, wenn du am Telefon schon zugesagt hast?
Ruhig bleiben — in den meisten Fällen ist nichts verloren. Für die Grundversicherung gilt: Ein Wechsel wird nur wirksam, wenn du bei deiner bisherigen Krankenkasse fristgerecht kündigst. Ohne gültige Kündigung passiert schlicht nichts. Bei der Zusatzversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hast du ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Vertragsunterlagen.
So gehst du vor:
- Fordere sämtliche Unterlagen schriftlich an — ohne Police kein gültiger Vertrag.
- Widerrufe innerhalb von 14 Tagen schriftlich, am besten per Einschreiben.
- Prüfe, ob eine Kündigung deiner bisherigen Krankenkasse verschickt wurde, und lass sie bei Bedarf zurückziehen.
- Verlange eine schriftliche Bestätigung, dass kein Vertrag zustande gekommen ist.
- Vergleiche danach in Ruhe selbst im Prämienrechner, statt unter Zeitdruck zu entscheiden.
Wichtig zu wissen: In der Grundversicherung sind die Leistungen gesetzlich für alle Krankenkassen identisch. Ein Vermittler kann dir also keine «besseren Leistungen» verschaffen, sondern nur einen anderen Preis. Mehr dazu im Ratgeber Beste Krankenkasse Schweiz 2026.
Seriöse Beratung oder Verkaufsanruf? Die Checkliste
Nicht jeder Vermittler ist unseriös. Der Unterschied zeigt sich in den ersten dreissig Sekunden.
| Signal | Seriös | Warnsignal |
|---|---|---|
| Herkunft des Kontakts | Du hast angefragt | Anruf aus dem Nichts |
| Transparenz | Nennt Firma, Name, Entschädigung | Weicht Fragen aus |
| Zeitdruck | Keiner | «Nur heute gültig» |
| Datenabfrage | Nur das Nötige | Versichertennummer, AHV-Nummer |
| Auswahl | Nennt auch günstige Anbieter | Empfiehlt immer denselben |
| Abschluss | Schriftlich, in Ruhe | Unterschrift am Telefon oder vor Ort sofort |
Wer bei drei oder mehr Warnsignalen landet, legt am besten freundlich auf. Ein guter Test: Frage, welche Krankenkasse in deiner Prämienregion die günstigste ist. Wer das nicht beantworten kann oder will, verkauft — er vergleicht nicht.
Vergleichen ohne Anruf: so geht es
Der ganze Grund für Kaltakquise ist, dass Prämienvergleiche früher aufwendig waren. Das ist vorbei. Alle Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind öffentlich: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigt sie jährlich und publiziert sie vollständig.
So vergleichst du selbst:
- Prämien abrufen: PLZ, Jahrgang, Franchise und Modell in den Prämienrechner eingeben. Das Resultat zeigt alle Krankenkassen deiner Prämienregion, sortiert nach Jahresprämie.
- Modelle prüfen: Hausarzt, HMO oder Telmed bringen je nach Anbieter spürbare Rabatte. Die Unterschiede erklärt der Artikel Hausarzt vs. HMO vs. Telmed.
- Nebeneinanderstellen: Im Kassenvergleich siehst du die Anbieter direkt gegenübergestellt.
- Kündigung erstellen: Der Wechsel-Assistent erzeugt den Kündigungsbrief mit korrekter Adresse deiner heutigen Krankenkasse.
- Frist einhalten: Die Kündigung muss bis zum 30. November bei der Krankenkasse eingetroffen sein — Details im Ratgeber Krankenkasse wechseln: Fristen & Erinnerung.
Damit du den Termin nicht verpasst, gibt es den jährlichen Reminder: eine einzige E-Mail pro Jahr, drei Wochen vor der Frist. Kein Anruf, kein Aussendienst, keine Provision.
Fazit
Kaltakquise in der Krankenversicherung ist in der Schweiz verboten, die Provisionen sind gedeckelt, und du hast mit Sterneintrag, klarer Ansage und der Meldung beim SECO drei wirksame Werkzeuge. Wer am Telefon Druck macht, hat ein Verkaufsinteresse — nicht dein Sparinteresse.
Der bessere Weg führt über die offiziellen Zahlen: Prämien vergleichen, Modell prüfen, fristgerecht kündigen. Das dauert weniger lang als das Gespräch, das du gerade weggedrückt hast.
Verwandte Ratgeber: Krankenkasse kündigen: Vorlage 2026 · priminfo vs. primakasse · Krankenkasse wechseln und sparen.
Quellen
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 3 Abs. 1 lit. u — SR 241, Stand 2026.
- Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) — SR 832.12, Stand 2026.
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Branchenvereinbarung über die Vermittlertätigkeit, Allgemeinverbindlicherklärung, 2024.
- Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO): Meldeformular unlautere Telefonwerbung, 2026.
- Bundesamt für Gesundheit (BAG): priminfo — offizielle Prämien 2026, 2026.
Nie mehr zu spät: jährlichen Reminder aktivieren.
Häufige Fragen
Sind Kaltanrufe von Krankenkassen-Vermittlern in der Schweiz verboten?
Ja. Der allgemeinverbindlich erklärte Branchenvertrag zur Vermittlertätigkeit verbietet Kaltakquise: Vermittler dürfen nur Personen kontaktieren, die bereits Kundin oder Kunde sind oder in den letzten 36 Monaten selbst Kontakt aufgenommen haben. Dazu kommt das Lauterkeitsrecht (UWG, Art. 3 Abs. 1 lit. u) mit dem Sterneintrag.
Was ist der Sterneintrag im Telefonbuch?
Ein Vermerk bei deinem Telefonbucheintrag, der signalisiert: keine Werbeanrufe erwünscht. Wer trotz Sterneintrag zu Werbezwecken anruft, verstösst gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Den Eintrag richtest du gratis bei deinem Telekom-Anbieter ein.
Wie viel Provision bekommt ein Vermittler pro Abschluss?
Der Branchenvertrag begrenzt die Entschädigung in der Grundversicherung auf CHF 70 pro Abschluss. Bei Zusatzversicherungen gilt maximal eine Jahresprämie. Vorher waren Beträge von mehreren hundert Franken pro Grundversicherungs-Abschluss üblich — das war der Motor der Telefonwerbung.
Wohin kann ich einen unerwünschten Anruf melden?
An das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) über das Onlineformular für unlautere Telefonwerbung, zusätzlich an die betroffene Krankenkasse selbst und — bei Verstoss gegen den Branchenvertrag — an die Aufsicht des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Notiere Datum, Uhrzeit, Nummer und Firmenname.
Habe ich einen Vertrag, wenn ich am Telefon zugestimmt habe?
Für die Grundversicherung brauchst du keinen Vertrag, um zu wechseln — massgebend ist deine schriftliche Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse. Bei Zusatzversicherungen nach VVG gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Police. Widerrufe schriftlich und per Einschreiben.
Woran erkenne ich einen seriösen Vermittler?
Er nennt Firmenname, vollen Namen und Registrierung, sagt offen, von welchen Krankenkassen er entschädigt wird, drängt nicht auf sofortige Unterschrift und stellt keine Gesundheitsfragen für die Grundversicherung. Wer Druck macht («Angebot nur heute»), ist unseriös.
Warum braucht primakasse kein Telefon?
Weil der Vergleich auf den offiziellen Prämiendaten des Bundesamts für Gesundheit (BAG) für 2026 basiert. Du gibst PLZ, Jahrgang, Franchise und Modell ein und siehst das Ergebnis sofort — ohne Rückruf, ohne Aussendienst und ohne Provisions-Sortierung.
Sieh deine konkrete Ersparnis.
30 Sekunden, keine Anmeldung. Offizielle BAG-Daten 2026.